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Mehrheitsentscheidungen ?!

"Wo kamat ma hi, waumma d'Leit frogat, wos s' woin, und net tat, wos richtig is!", soll seinerzeit Bundeskanzler Julius Raab einmal gesagt haben. Man kann so eine Haltung als arrogante Missachtung der politischen Kompetenz der einzelnen BürgerInnen anprangern. Man kann aber auch einen Funken Wahrheit in diesem Satz entdecken: Niemand - auch kein/e politische VerantwortungsträgerIn - darf sich einzig und allein nach Mehrheitsmeinungen richten. Aus unserer Geschichte wissen wir, dass sich auch Mehrheiten irren können.
Wenn ich an Diskussionen denke, die an manchen Wirtshaustischen geführt werden, möchte ich mir nicht vorstellen, wie Volksentscheide zum Umgang mit gesellschaftlichen Minderheiten wie Arbeitslosen, Drogenkranken, gleichgeschlechtlich orientierten Menschen, AsylwerberInnen usw. ausfallen würden.
Wer demokratisch denken und handeln will, muss neben dem Mehrheitsprinzip auch das Prinzip des Minderheitenschutzes anerkennen. Niemandem bleibt es erspart, sich der nüchternen Sach- und Gewissensfrage nach der Richtigkeit und Auswirkung einer Entscheidung zu stellen. Für ChristInnen bedeutet das im Sinne des Evangeliums wohl öfters auch, mit einem Blick auf die jeweils Schwächeren und Benachteiligten zu argumentieren, weil ihre Anliegen und Forderungen meist nicht mehrheitsfähig sind.

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